Förderung von Kleinmaterialien und -maßnahmen zum Energiesparen

22. 02. 2023

In Zuge dieses Förderprogramms des Landessportbundes werden Kleinmaterialien und -maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abgemildert werden. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.

 

Ab dem 23.02.2023 können Anträge im Förderportal des LSB gestellt werden. 

 

Weitere Informationen und das Förderportal finden Sie hier.

 

Bei Fragen rund um das Thema Energiekrise können Sie sich an  wenden.

 

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