Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

01. 12. 2022

Nach Änderung der Finanzordnung des Landessportbundes gelten mit Wirkung zum 19.12.2022 bis zum 30.06.2023 veränderte abrechnungsfähige Höchstsätze für Fahrtkosten. Alle weiteren Informationen zu diesem Thema, sowie die neuen Höchstsätze mit den entsprechenden Formularen finden Sie unten als Link bzw. als Download.

 

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