Transparenzregister: Gebührenbefreiung für Vereine möglich

24. 02. 2021

Seit 2017 gibt es im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche auch das

Transparenzregister, in dem auch Vereine erfasst sein müssen. Deren Daten werden automatisch aus dem Vereinsregister übernommen. Auf Antrag können sich Sportvereine von der Gebührenpflicht (pro Jahr 4,80 Euro) zukünftig befreien lassen. Dem Antrag, der nur per Email eingereicht werden kann, müssen der aktuelle Vereinsregisterauszug, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Identitätsbestätigungen der Vorstandsmitglieder beigefügt sein. Der Antrag muss an gesendet werden und gilt jeweils für die Dauer der Gemeinnützigkeit des Vereins.

 

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