Jahressteuergesetz: Erleichterungen für Sportvereine

Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich in gemeinnützigen Organisationen. Das Ehrenamt ist ein tragender Pfeiler unserer Gesellschaft. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, das ehrenamtliche Engagement
zu stärken. Der Deutsche Bundestag hat daher gemeinsam mit der Bundesregierung und den 16 Ländern wichtige Verbesserungen für das Ehrenamt in Deutschland beschlossen: Überflüssige Bürokratie wird abgebaut, der Katalog gemeinnütziger Zwecke erweitert und das Engagement vieler ehrenamtlich Engagierter auch finanziell besser anerkannt.

 

Dazu gehört unter anderem die Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale. Ehrenamtliche engagieren sich neben ihrem eigentlichen Beruf häufig mit viel Aufwand und auch unter Einsatz eigener finanzieller Mittel. Viele Organisationen erstatten
den ehrenamtlich Engagierten diese Kosten der Einfachheit halber pauschal. Diese Erstattungen sind dann steuerfrei, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die bisherigen Höchstgrenzen gelten seit 2013 und sollen nun von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) und 720 Euro auf 840
Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale) angehoben werden.

 

Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren beispielsweise Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben. Auch die Entschädigungen für Ausbilderinnen und Ausbilder, z. B. bei der freiwilligen Feuerwehr und der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) werden hierdurch begünstigt. Die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro unterstützt diejenigen, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich
engagieren, zum Beispiel als Schriftführerinnen und Schriftführer von gemeinnützigen Vereinen.

 

Die Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde ebenso auf 45.000 Euro angehoben wie die Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 Euro nicht übersteigen. Außerdem wurde die Kleinbetragsspende von 200 Euro auf 300 Euro angehoben. 

 

Bei so vielen Änderungen fällt es manchmal gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Deshalb bietet die Sportregion Delmenhorst/Oldenburg-Land am Dienstag, 26. Januar, 19.30 Uhr, eine Online-Sprechstunde zu diesem Thema an. Anmeldungen erfolgen über die Geschäftsstelle des Kreissportbund Landkreis Oldenburg, Telefon 04481/93773341 oder per Mail an .

 

Bild zur Meldung: Jahressteuergesetz