Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktuelle Corona-Verordnung vom 2.11

02. 11. 2020

Das Land Niedersachsen hat die Bundesverordnung konkretisiert.

Hier geht es zur neuen Verordnung.

Hier ein kleiner Auszug, den Breitensport betreffend:

 

§10: Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen:

Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen:

...

7. Angebote des Amateur- und Freizeitsportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports, allein , mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt.

...

 

Derzeit ist keine weitere Allgemeinverfügung des Landkreises angedacht.

 

Die FAQ´s des Landes Niedersachsens geben einen weiteren guten Überblick:

Auszug:

 

Was ist unter Individualsport zu verstehen?

Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die insbesondere allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind. Hierzu gehören u. a. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen. Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, also beispielsweise Judo oder Karate oder ähnliches, dürfen jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und nicht mit wechselnden Partnerinnen und Partnern.

 

Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?

Was die der Individualsporttreibenden auf einer Sportanlage – in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel – anbelangt, haben die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen in ihren Hygienekonzepten Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern. Entscheidend ist, dass der Individualsport maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Haushalts betrieben wird und zu anderen Individualsporttreibenden der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. So kann beispielsweise auf einer Sportanlage Weitsprung betrieben und zeitgleich das Kugelstoßen trainiert werden, sofern zwischen Kugelstoßern und Weitspringern der Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird.

 

 

 

Bild zur Meldung: Aktuelle Corona-Verordnung vom 2.11

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

12. 04. 2024 bis 28. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

04. 05. 2024

 

07. 05. 2024

 

Vereins-Helden

 

 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "www2.trainersuchportal.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "www2.trainersuchportal.de"Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.