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Verordnung vom 22.6: Sport nicht nur im Fernsehen – sondern jetzt auch wieder live vor Ort

19. 06. 2020

Mit der Verordnung, die am 22. Juni 2020 in Kraft tritt, können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann

Quelle nds. Ministerium

Her geht es zu kompletten Verordnung

 
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